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Auktionshaus-Spott.de


AGB
Mit der Teilnahme an der Auktion ( in jeder Form ) werden folgende Bedingungen anerkannt. Die Versteigerung erfolgt freiwillig. Sie wird vom Auktionshaus Spott / Versteigerer Jörg Spott im fremden Namen und für fremde Rechnung durchgeführt. Eigenware ist davon ausgeschlossen. Sie wird gesondert gekennzeichnet. Die Beschreibungen in den Versteigerungslisten bzw. Katalogen, sofern zu den jeweiligen Auktionen ausgegeben, werden nach bestem Wissen und Gewissen vorgenommen, stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften im Sinne des BGB dar. Alle zur Auktion gelangten Gegenstände können mindestens 2 Stunden vor der Auktion besichtigt werden. Sie werden in dem Zustand versteigert (im Vor- und Nachverkauf veräußert) in dem sie sich befinden. Der Auktionator übernimmt keine Haftung für Mängel, jedoch verpflichtet er sich berechtigt vorgetragene Mängelrügen des Erwerbers an den Einlieferer der beanstandeten Sache, soweit dieser erreichbar ist, weiterzuleiten. Für Katalogbeschreibungen und dazugehörige schriftliche Erläuterungen, sowie mündliche Angaben wird nicht gehaftet. Der Versteigerer behält sich das Recht vor, während der Versteigerung Nummern des Kataloges zu vereinen, zu trennen, außerhalb der Reihenfolge auszubieten oder zurückzuziehen. Der Zuschlag erfolgt nach dreimaligem Aufruf an den Höchstbietenden. Der Versteigerer kann in begründeten Fällen den Zuschlag verweigern oder unter Vorbehalt erteilen, den Zuschlag zurücknehmen und neu ausbieten lassen. Der Zuschlag verpflichtet zur sofortigen Abnahme und Zahlung der ersteigerten Sachen. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr für vom Auktionator nicht zu vertretende Verluste, Beschädigungen, Verwechslungen usw. auf den Käufer über. Jeder Bieter kauft im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Das Eigentum wird erst nach vollständigem Zahlungseingang im Auktionshaus übertragen. Jede Verwahrung und jeder Transport gehen auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Für die Aufbewahrung wird ausdrücklich keine Haftung übernommen. Bei Gegenständen, die nicht rechtzeitig abgeholt werden, ist der Auktionator berechtigt nach eigener Wahl diese entweder auf Kosten des Käufers in einem Lagerhaus zu hinterlegen, oder diese auf Rechnung des Käufers baldmöglichst weiter zu veräußern. Im letzteren Fall kann der Auktionator 30% des Veräußerungserlöses als Bearbeitungsgebühr beanspruchen. Auf den Zuschlagspreis wird ein Aufgeld von 19 % inkl. MwSt. erhoben, sofern der Auktionator nicht ausdrücklich andere Konditionen im Aushang bekannt gibt. Der Kaufpreis ist nach erfolgtem Zuschlag in bar oder per EC- Karte in der gültigen Währung zur Zt. Euro an den Auktionator bzw. dessen Mitarbeiter zu zahlen. Auktionsaufträge für eine bevorstehende Auktion müssen schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Auktionstermin vorliegen. Die darin genannten Preise gelten als Mindestpreise. Der Zuschlag kann ohne Einwilligung des Auftraggebers nicht zu einem niedrigeren Betrag erfolgen. Das Aufgeld wird dem Zuschlagsbetrag zugerechnet. Bei Weigerung der Abnahme oder Zahlung haftet der Ersteigerer für alle daraus entstehenden Schäden. Er geht seiner Rechte aus dem Zuschlag verlustig und die Sache kann nochmals auf seine Kosten versteigert werden. In diesem Fall haftet der o.g. Käufer für den Ausfall, hat dagegen auf Mehrerlös keinen Anspruch. Die Aufgebote erfolgen bis 20€ mit mind. 1€, bis 100€ mit mind. 5€, bis 500€ mit mind. 10€, bis 5000€ mit mind. 100€, ab 5000€ mit mind. 500€. Die ersteigerten Sachen bleiben uneingeschränktes Eigentum des Verkäufers bis die Kaufgelder und sonstigen Zahlungsverpflichtungen des Käufers vollständig gezahlt sind. Bei unter Vorbehalt erteilten Zuschlägen, z.B. bei Untergeboten, bleibt der Ersteigerer 6 Wochen an sein Gebot gebunden. Nach Rücksprache mit dem Einlieferer wird der Auktionator den Ersteigerer innerhalb der genannten Frist benachrichtigen, falls der Einlieferer dem Untergebot zugestimmt hat. Der Versteigerer kann aus besonderen Gründen Personen von der Auktion ausschließen, insbesondere solche Personen, welche die Versteigerung oder Besichtigung stören oder sich im Zahlungs- oder Abholungsverzug befinden. Der Handel und Tausch ist unberechtigten Personen im Auktionshaus untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird Schadenersatz geltend gemacht und Hausverbot erteilt. Erfüllungsort ist für beide Parteien Berlin. Die Versteigerungsbedingungen gelten entsprechend für den freihändigen Nachverkauf. Sollte eine Bestimmung dieser Versteigerungsbedingungen nicht wirksam sein, so werden diese durch eine wirksame ersetzt, die dem angestrebten Ziel entspricht.

Auktionshaus Spott
Jörg Spott
Straße am Flugplatz 6 A
12487 Berlin-Johannisthal

Berlin, im Oktober 2010