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Auktionshaus-Spott.de


Auszahlungen

Um Ihre Provisionen zu berechnen und auszahlen zu können, bedarf es nicht nur der erfolgreichen Auktion, sondern auch Zeit. Im nachfolgenden Beispiel möchte ich Ihnen den Grund dafür erklären. Bei der Auktion ersteigert ein Kunde Ihre eingelieferte Ware verbindlich. Das heißt, dass nach den Gesetzen, die der Auktionator zu befolgen hat, kein Rückgaberecht an der Ware besteht. Dies begründet sich daraus, dass der Kunde die Möglichkeit hatte, die Ware (ob im Internet oder direkt in unseren Räumen) zu begutachten. Ein Widerrufsrecht entfällt außerdem, da es sich nicht um einen alltäglichen Verkauf handelt, wie er im Fernabgabegesetz oder BGB beschrieben ist. Entgegen der Auktion ist der Nachverkauf allerdings als "normaler" Verkauf anzusehen. Hier spielt demnach auch wieder das Widerrufsrecht/Rückgaberecht eine Rolle. Wir haben uns entschlossen, dem Kunden ein Widerrufsrecht/Rückgaberecht von 14 Tagen einzuräumen. In der Zeit darf und kann der Kunde die Ware auf Fehler und Qualität prüfen und bei Nichtgefallen wieder zurückschicken. Die Portokosten sind hier von dem Kunden zu tragen.

Ein Beispiel für die Erstellung der Abrechnung:

Die Auktion beginnt und endet am Samstag, 23.09.2017 (Vorbesichtigung ab 12:00 Uhr, Auktionsbeginn: 14:00 Uhr)

Der Nachverkauf dauert bei uns in der Regel bis 4 Wochen nach der Auktion. Das heißt, Ende des Nachverkaufs ist der Sonntag, 22.10.2017.
Bedingt durch die Gesetzeslage und die Einräumung des Widerrufsrechts von 14 Tagen kann der Kunde, wenn er am 22.10.2017 einen Artikel im Nachverkauf erstanden hat, den Artikel bis zum Sonntag, 05.11.2017 zurückgeben.Er würde dann in der Wiche bis zum 12.11.2017 bei uns eintreffen und der Fall würde entsprechend bearbeitet werden. Hierzu gehört die Stornierung des Kaufes, die Erstattung des Geldes und die entsprechende Lagerung des Artikels.

Die Erstellung der Abrechnung würde also frühstens am 13.11.2017 erfolgen. Die Auszahlung erfolgt dann in der Regel zeitnah.

Es können jedoch auch noch Verzögerungen auftreten. Diese sind darin begründet, dass ein Kunde den in Rechnung gestellten Betrag nicht zahlt. Dann wird unser Inkassobüro tätig und die Auszahlung verzögert sich geringfügig.